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Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Die Gemeinde Pfedelbach ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pfedelbach.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF- Dokumente
Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Satzungen und Dokumenten, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form (zum Beispiel als Großdruck, in Braille, als Hörmedium oder mit welchem Screenreader lesbar) Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Formulare
Künftig möchten wir Ihnen gerne auch unsere Antragsformulare barrierefrei online zur Verfügung stellen. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Sollten Sie ein Formular benötigen, das bisher nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form (zum Beispiel als Großdruck, in Braille, als Hörmedium oder mit welchem Screenreader lesbar) Sie das Formular benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir es Ihnen senden dürfen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.04.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.12.2021 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.pfedelbach.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gemeindeverwaltung Pfedelbach
Frau Britta Roth
Telefonnummer: 07941 6081 12
E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Pfedelbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeindeverwaltung Pfedelbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 279 3360
E-Mail schreiben
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.