Hauptbereich
Gemäß der der Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Pfedelbach obliegt den Straßenanliegern das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege sowie entsprechender Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind. Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer (Mieter / Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben.
Gegenstand der Räum- und Streupflicht ist es, Gehwege und entsprechende Flächen am Fahrbahnrand (falls keine Gehwege vorhanden sind), in einer Breite von mind. 1 m zu räumen und zu streuen. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn Schnee- oder Eisglätte tagsüber (bis 20.00 Uhr) entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen, damit die Sicherheit des Fußgängerverkehrs nicht gefährdet wird.
Zum Bestreuen ist abgestumpftes Streumaterial, wie z.B. Splitt, Sand, Asche, Granulat oder anderes salzfreies Material zu verwenden. Wie in den vergangenen Jahren steht vor der Zufahrt in den Bauhof ein Behälter für Sie mit kostenlosem Splitt bereit. Salz oder salzhaltige Streumittel dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden. Der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten, denn: Salz ist schädlich für Pflanzen und Grundwasser.
Auch die Mitarbeiter unseres gemeindlichen Bauhofes sind dann wieder im Einsatz, um für die Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen. Damit die Arbeit des Bauhofes bei Wintereinsätzen nicht unnötig erschwert wird, sollten Autos nach Möglichkeit nicht auf der Straße geparkt werden oder zumindest so, dass Räumfahrzeuge jederzeit vorbeifahren können. Ist es schwierig, mit den Räumfahrzeugen an parkenden Autos vorbeizukommen, kann die entsprechende Straße leider nicht geräumt werden. Ebenso sollten Wendeplatten grundsätzlich freigehalten werden, auch wenn kein Parkverbot ausgewiesen ist.
Bitte kommen Sie dieser Verpflichtung nach. Auch Sie sind froh, wenn Sie in dieser Jahreszeit sicher und unverletzt Ihr Ziel erreichen und die Natur unbeschwert genießen können.
Bei Fragen zur Räum- und Streupflicht wenden Sie sich an die Gemeinde Pfedelbach Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach, Telefonnummer: 07941/6081-0, gemeinde(@)pfedelbach.de