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Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplan Heilbronn-Franken 2020
icon.crdate01.10.2024
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II)
gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl I S.88) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBL. S. 385), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl S. 26,42)
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 19.07.2024 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplans Heilbronn-Franken nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG auf Grundlage des Planentwurfs vom 04.07.2024 beschlossen.
Gegenstand der Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 ist die Erreichung des nach § 20 KlimaG BW gesetzlich vorgegebenen Flächenziels. Demnach müssen mind. 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das Flächenziel ist nach § 13a LplG bis zum 30.09.2025 zu erreichen. Weiter wird die in § 11 (3) Nr. 7 LplG geforderte Öffnung der Regionalen Grünzüge für Windkraftanlagen durch die Teilfortschreibung Windenergie II umgesetzt. Der Planungsraum umfasst die Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, den Hohelohekreis, den Main-Tauber-Kreis, sowie den Stadtkreis Heilbronn. Der Planentwurf, bestehend aus der Satzung, dem Text- und Kartenteil, der Begründung und dem Umweltbericht, sowie weitere zweckdienliche Unterlagen (z.B. Übersichtskarten Landkreise und Region) können vom 23. September 2024 bis einschließlich 23. Oktober 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann auf der Homepage des Regionalverbands Heilbronn eingesehen und abgerufen werden.
Der Planentwurf und die weiteren Unterlagen liegen während des genannten Zeitraums auch bei folgenden Stellen für jedermann kostenlos während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus:
Regionalverband Heilbronn-Franken, Am Wollhaus 17, 74072 Heilbronn
3. OG, Sekretariat
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Landratsamt Heilbronn, Bauen und Umwelt, Kaiserstr. 1, 74072 Heilbronn
4. OG, Raum K408
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 13:30 bis 18:00 Uhr
Landratsamt Hohenlohekreis, Umwelt und Baurechtsamt, Allee 17, 74653 Künzelsau
Gebäude D, Erdgeschoss, Zimmer 10
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, Karl-Kurz-Straße 44, 74523 Schwäbisch Hall
Gebäude B/Raum 3.01
Öffnungszeiten:
Montag- Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Landratsamt Main-Tauber-Kreis , Gartenstraße 1, Bauamt, 97941 Tauberbischofsheim
Haus I, 2. OG, Zimmer 204,
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn
im Erdgeschoss Raum B.027
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Heilbronn-Franken bis spätestens 23. Oktober 2024 schriftlich (Regionalverband Heilbronn-Franken, Am Wollhaus 17, 74072 Heilbronn), zur Niederschrift oder per E-Mail Stellung nehmen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über die Online-Beteiligungsplattform unter diesem Link Stellungnahmen abzugeben. Hinweise zur Nutzung finden Sie auf der Online-Beteiligungsplattform. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband Heilbronn-Franken prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, dem Stadtkreis Heilbronn oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren „Teilfortschreibung Windenergie II“ zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Heilbronn-Franken liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit e) DSG-VO sowie Art. 6 Abs. 1 lit c) DSG-VO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Heilbronn, 06.09.2024
gez. Joachim Scholz
Verbandsvorsitzender