Aktuelles: Gemeinde Pfedelbach

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Flüchtlingsunterbringung im Löwengarten

Autor: Stephanie Rüdele
Artikel vom 31.01.2023

Stuttgarter Erklärung für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik

Lesen Sie hier (PDF-Datei) die Erklärung mit dem 12-Punkte-Plan der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg.

Übergabe eines Bürgerbegehrens gegen die geplante Unterbringung von geflüchteten Menschen im ehemaligen Seniorenzentrum Löwengarten

Im November 2022 wurde die Gemeinde Pfedelbach vom Landratsamt Hohenlohekreis informiert, dass im ehemaligen Seniorenzentrum Löwengarten in Pfedelbach geflüchtete Menschen untergebracht werden sollen. Diese Flüchtlinge wurden dem Landkreis vom Land Baden-Württemberg zur weiteren Verteilung in den Gemeinden zugeteilt. In einer ersten Bürgerinformation in der Nobelgusch am 18.01.2023 wurde das Vorhaben von Herrn Weise, Dezernent im Landratsamt Hohenlohekreis, vorgestellt.

Am Donnerstag, 16.02.2023 wurde Bürgermeister Torsten Kunkel von Vertretern einer Bürgerinitiative, die sich gegen eine Unterbringung am geplanten Standort ausgesprochen haben, ein Bürgerbegehren mit rund 1200 Unterschriften übergeben.

Dieses wird geprüft und nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses in einer öffentlichen Sitzung (die rechtzeitig und ortsüblich bekanntgemacht wird) des Gemeinderates behandelt.

Bürgerinformationsveranstaltung am 18. Januar 2023

Am 18. Januar 2023 fand in der Nobelgusch, Pfedelbach eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema "Flüchtlingsunterbringung im ehem. Seniorenzentrum im Löwengarten statt. Hier (PDF-Datei)finden Sie den Nachbericht der Hohenloher Zeitung vom 20.01.2023.

Hier (PDF-Datei)finden Sie die Präsentation vom Landratsamt Hohenlohekreis.

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema "Flüchtlingsunterbringung in Pfedelbach"

Wer betreibt die geplante Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Seniorenzentrum Pfedelbach?

Es handelt sich um eine Unterkunft der vorläufigen Unterbringung des Hohenlohekreises. Im dreistufigen Aufnahmesystem, welches aus Erstaufnahme, vorläufiger Unterbringung und Anschlussunterbringung besteht, ist für die vorläufige Unterbringung der Landkreis verantwortlich. Dieser muss ausreichend Aufnahmeplätze schaffen, um die aus der Erstaufnahme zugewiesenen Personen bis zum Abschluss des Asylverfahrens, maximal jedoch 24 Monate unterzubringen. Dafür wurden im Landkreis bislang insgesamt 14 Unterkünfte in 6 Kommunen geschaffen. Weitere Unterkünfte sind aufgrund der aktuellen Entwicklung der Zuweisungszahlen erforderlich. Grundlage für die Unterbringung ist das Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen des Landes Baden-Württemberg (FlüAG).

Wann wurde der Gemeinderat über die Unterbringung der Flüchtlinge im ehemaligen Seniorenzentrum in Pfedelbach informiert?

Das Schreiben von Landrat Dr. Neth an Bürgermeister Torsten Kunkel wurde am 22.11.2022 in der öffentlichen Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat vorgelesen. Am 20.12.2022 wurde der Gemeinderat über die geplante Bürgerinformationsveranstaltung am 18. Januar 2023 informiert.

Wo wurde das Protokoll zu der Gemeinderatssitzung veröffentlicht?

Die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen können auf Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Kontakt:
Telefonnummer: 07941 6081-11
gemeinde@pfedelbach.de

Wo finde ich Informationen auf der Homepage der Gemeinde Pfedelbach?

Unter diesem Newsartikel erhalten Sie auch weiterhin Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Seniorenzentrum im Löwengarten

Ist die Belegung des ehemaligen Seniorenheimes mit Flüchtlingen bereits "beschlossene Sache"?

Die Genehmigung zur Ertüchtigung der Unterkunft für die vorläufige Unterbringung wurde seitens des Regierungspräsidiums und des Ministeriums der Justiz und für Migration am 01.02.2023 erteilt. Damit ist die Finanzierung der Unterkunft durch das Land Baden-Württemberg zugesagt. Die nächsten Schritte sind nun der Abschluss eines Mietvertrages sowie das baurechtliche Genehmigungsverfahren.

Ist ein Beschluss vom Gemeinderat notwendig?

Die Gemeinden haben das Recht und die Pflicht, Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Das als Flüchtlingsunterkunft geplante Gebäude Im Löwengarten 8 befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Löwenareal-Friedhofstraße“, den die Gemeinde Pfedelbach als Satzung im Jahr 1991 beschlossen hat. Hier finden Sie den Bebauungsplan.

Laut diesem ist für das Grundstück ein „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Zulässig sind dort u.a. gemäß § 4 Absatz 2 Ziff. 3 BauNVO „Anlagen für soziale Zwecke“. Flüchtlingsunterkünfte gelten als „Anlagen für soziale Zwecke“ und sind daher allgemein bauplanungsrechtlich zulässig.

Gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird über die Zulässigkeit von Vorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde in folgenden Fällen entschieden:

  • § 31 BauGB: Für Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
  • § 33 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
  • § 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (wenn also kein Bebauungsplan vorliegt)
  • § 35 Bau GB: Bauen im Außenbereich

Die Gemeinde Pfedelbach hat bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Löwenareal-Friedhofstraße“ von ihrem Bauplanungsrecht Gebrauch gemacht.
Entspricht die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, so ist diese jeweils zulässig (§ 30 BauGB) und das Einvernehmen der Gemeinde ist nicht erforderlich.

Bauordnungsrechtliche Belange (z.B. Brandschutz- und Abstandsvorschriften) fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde Pfedelbach. Deshalb kann dahingehend von der Gemeinde keine Entscheidung herbeigeführt werden.

Wer hat über die Belegung entschieden, die Gemeinde oder der Landkreis?

Das Landratsamt Hohenlohekreis ist verpflichtet Flüchtlinge vorläufig unterzubringen - siehe Schaubilder (PDF-Datei)

Warum hat die Gemeinde über die Unterbringung nicht ausführlicher Informiert?

Eine ausführliche Information fand bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 18. Januar 2023 in der Nobelgusch statt. Zu dieser wurde über die Homepage, die Pfedelbach.App und die Hohenloher Zeitung (am 13.01.2023) eingeladen.

Sind weitere Informationsveranstaltungen geplant?

Ja. Am 15. März 2023 findet um 19:00 Uhr eine weitere Informationsveranstaltung in der Nobelgusch statt.

Warum werden die Anwohner des Wohngebietes Im Löwengarten und Umgebung bei einer solchen wichtigen und mit weitreichenden Folgen versehenen Maßnahme nicht aktiv mitgenommen?

Am 18.01.2023 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Nobelgusch statt.

Wie stellt sich der Gemeinderat von Pfedelbach zu dieser vom Landkreis beschlossenen Maßnahme?

Der Gemeinderat wurde über das Vorhaben informiert.

Wie viele Flüchtlinge werden im ehemaligen Seniorenzentrum Löwengarten untergebracht?

  • 111 Plätze bei 7,5 qm Wohn- und Schlaffläche pro Person; Zimmer werden von jeweils zwei bzw. drei Personen bewohnt (ehemalige Einzel- bzw. Doppelzimmer)
  • Bei verdichteter Belegung könnte die Platzzahl nochmals erhöht werden:
    4,5 qm Wohn- und Schlaffläche pro Person auf insgesamt 160 Plätze

Wer wird im ehemaligen Seniorenzentrum Löwengarten untergebracht?

  • Familienverbünde
  • alleinreisende Männer
  • Herkunftsorte: Syrien, Türkei, Afghanistan
  • Die Belegung ist auch abhängig von der Belegung in der Erstaufnahme des Landes

Wann werden die ersten Flüchtlinge im ehemaligen Seniorenzentrum Löwengarten einziehen? Wie ist der zeitliche Ablauf?

  • 1. Quartal: Inbetriebnahme
    Einrichtung der Küchenbereiche und Möblierung der Zimmer: ca. 4-6 Wochen
  • 2. Quartal: Erstbelegung, pro Monat ca. 20 Personen

Wie werden die Flüchtlinge betreut?

  • Sozialarbeit und Wohnheimverwaltung vor Ort: jeweils ein Sprechtag in der Woche
  • Anpassung der Sprechzeiten entsprechend Bewohnerzahl
  • Regelmäßige Begehungen durch Hausmeister
  • Zusätzliche Informationen durch Aushänge, z.B. telefonische Erreichbarkeiten von wichtigen Ansprechpartnern
  • Hausmeisternotdienst ist in Notfällen stets erreichbar.

Wie kann ein solches Gebäude mit einer maximalen Personenbelegung von bis zu 160 Flüchtlingen belegt werden, ohne bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen?

Es müssen kleinere Renovierungsarbeiten vorgenommen werden, Küchenbereiche eingerichtet werden und die Zimmer möbliert werden.

Wer garantiert den Anwohnern die Sicherheit und den örtlichen Gemeindefrieden?

Ein Securitywachdienst wird in den Nachtstunden vor Ort sein.

Wer gewährleistet den Anwohnern das Einhalten der Nachtruhe?

Bestreifung durch Polizei und den gemeindlichen Ordnungsdienst.

Warum sind in einer solchen Angelegenheit mit erheblicher Tragweite keine, über die Presseberichte hinausgehenden Informationen der Gemeinde erfolgt?

Eine Bürgerinfo fand am 18.01.2023 in der Nobelgusch statt.

Der Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 22. November 2022 hierüber informiert.

Warum musste das Seniorenheim schließen und die Bewohner damit ausziehen?

Dies war eine Entscheidung der Geschäftsführung der Seniorenbetreuungs gGmbH und ist nicht im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung getroffen worden.

Die baulichen Gegebenheiten in der stationären Pflege im Seniorenzentrun Pfedelbach entsprachen nicht mehr der aktuellen Landesheimbauverordnung. Die darin vorgegebene Abschaffung von Doppelzimmern und die geforderte Einzelbelegung führten zu einer deutlichen Reduzierung der ursprünglich 60 Pflegeplätze. Zugleich sind heute – anders als zum Zeitpunkt der Errichtung des Seniorenzentrums – Mindestgrößen für Gemeinschaftsräume vorgeschrieben. Um diese Vorgaben der Landesheimbauverordnung erfüllen zu können, wären massive bauliche Eingriffe in die Gebäudestruktur erforderlich. Dafür müsste die Zahl der stationären Pflegeplätze weiter reduziert werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb eines stationären Seniorenzentrums ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Daher hat sich die Geschäftsführung der HSB entschieden, den Betrieb der stationären Pflege in Pfedelbach aufzugeben. Das Betreute Wohnen besteht weiterhin fort. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden Plätze in einem der anderen Seniorenzentren der Hohenloher Seniorenbetreuung (HSB) angeboten. 24 Bewohner haben dieses Angebot angenommen, 3 sind in externe Häuser abgewandert und 1 Person ist zu den Angehörigen nach Hause gegangen. Die HSB prüft derzeit einen Ersatzneubau für die Pflegeheime Pfedelbach und Öhringen (entweder in Pfedelbach oder Öhringen).