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Wasserzins- und Abwassergebührenbescheid
Artikel vom
27.02.2023
(Hf) Sie haben am 16.02.2023 den Wasserzins- und Abwassergebührenbescheid für das Jahr 2022 erhalten. Da es immer wieder Fragen unserer Wasserzinskunden gibt, haben wir nachfolgend einige wichtige Hinweise für Sie:
- Wasserzins und Abwassergebühren werden nur einmal jährlich abgerechnet.
- Auf die voraussichtliche Jahresschuld erhebt die Gemeinde Pfedelbach jeweils zu den Quartalsenden 31.03., 30.06. und 30.09. vierteljährliche Vorauszahlungsbeträge.
- Die Höhe und die Zahlungstermine der neuen Abschläge für das Jahr 2023 sind auf dem Wasserzins-und Abwasserbescheid enthalten.
- Sollten Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, die Abschläge unter Angabe des Buchungszeichens 5.8888. …. . fristgerecht an die Gemeindekasse Pfedelbach zu entrichten.
- Wir empfehlen allen Wasserabnehmern, den Zählerstand des gemeindeeigenen Wasserzählers während des Jahres regelmäßig zu überprüfen. Diese Selbstkontrolle ist wichtig, um eventuelle Defekte am hausinternen Leitungssystem rechtzeitig zu erkennen.
- Wasserzins- und Abwassergebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer. Sollte ein Mieter die Gebühren direkt an die Gemeindekasse bezahlen, muss dringend das Buchungszeichen 5.8888. ………. angegeben werden, da sonst die Kasse den Betrag nicht zuordnen kann und ihn ggf. zurücküberweisen muss. Wir bitten die Eigentümer Ihre Mieter darauf hinzuweisen, da ansonsten Mahnungen mit Mahngebühren und eventuell Säumniszuschläge entstehen. - Eigentümerwechsel müssen der Gemeinde frühzeitig gemeldet werden, damit eine stichtagsgenaue Abrechnung erfolgen kann.
- Nichtabbucher und Barzahler, deren Jahresabrechnung ein Guthaben ausweist, werden gebeten, der Gemeindekasse ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit das Guthaben überwiesen werden kann.