Hauptbereich
Standfestigkeit von Grabmalen
Die Gemeinde Pfedelbach wird in den nächsten Wochen alle Grabsteine und Grabmale auf ihre Standsicherheit überprüfen. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften ist diese Überprüfung ist jährlich einmal zum Ende der Frostperiode vorgeschrieben.
Um eine mögliche Unfallgefahr vorzubeugen, müssen Grabmale, deren Standsicherheit ernstlich gefährdet ist, bei der Kontrolle abgebaut bzw. umgelegt werden. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahmen.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass nicht nur die Gemeinde, sondern auch der Grabnutzungsberechtigte verpflichtet ist, die Standsicherheit regelmäßig zu überprüfen bzw. durch einen Fachmann (ggf. Steinmetz) überprüfen zu lassen und sicherzustellen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Stand-festigkeit gegeben ist, wenn das Grabmal am oberen Ende der Breitseite mit einer Gebrauchslast von 300 N belastete werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist!
Achtung:
Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen, Gegenstände, wie Gießkannen, Besen usw., die auf öffentlichen Wegen abgestellt sind, zu entfernen, da diese eine Gefahr für die Öffentlichkeit (Verkehrssicherung /Stolperfallen) darstellen können. Ebenfalls bittet die Friedhofsverwaltung die Angehörigen der pflegefreien Gräber (Kolumbarien, Urnengemeinschaftsgrabfeld) darum, die Kerzen, Blumen und andere Gegenstände zu entfernen, da diese sonst im Zuge der Standsicherheitsprüfung durch die städtischen Mitarbeiter entsorgt werden.
Ihre Friedhofsverwaltung