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Gemeinsamer Gutachterausschuss der Kommunen Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld
Die Gemeinde Pfedelbach gehört seit dem 01. Januar 2021 zum Gemeinsamen Gutachterausschuss der Kommunen Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld.
Der Zusammenschluss trägt der geänderten Gutachterausschuss-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die Gutachterausschüsse Rechnung. Im §1 Abs.1a der GuAVO wird u.a. eine ausreichende Zahl an Kauffällen gefordert, um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse zu gewährleisten. Vielen kleineren Kommunen steht häufig nur eine geringe Anzahl an Kaufverträgen pro Jahr zur Verfügung, um diese Aufgabe zu erfüllen. Mit dem Zusammenschluss der fünf Kommunen kann zukünftig auf eine Anzahl von ca. 1000 Kauffällen im Jahr für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren zurückgegriffen werden.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in §192 BauGB geregelt. Neben dem Führen einer Kaufpreissammlung und der Ableitung von Bodenrichtwerten ist die Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Flächen eine wichtige Aufgabe.
Der gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter und insgesamt 14 ehrenamtlich bestellten Gutachtern. Die Verwaltungsaufgaben werden von den Mitarbeitern der Geschäftsstelledurchgeführt, die an die Stadt Öhringen angegliedert.